Glossar A–ZBuchstabe H
Hersteller (im Sinne des CRA)
Hersteller im Sinne des Cyber Resilience Act ist, wer Produkte mit digitalen Elementen entwickelt oder herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und sie unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet.
Auf den Hersteller entfallen die meisten Pflichten der Verordnung.
In Bildschirmnetzen sind das vor allem Anbieter von Media-Playern, Displays mit eingebautem Betriebssystem und Player-Software. Hersteller kann aber auch werden, wer selbst nichts baut: Ein Einführer oder Händler gilt als Hersteller, wenn er ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt oder eine wesentliche Änderung daran vornimmt. In der Branche ist es verbreitet, Player bei einem Auftragsfertiger zu bestellen und mit eigenem Logo und eigener Software zu verkaufen.
Mit der Herstellerrolle kommen Pflichten wie Sicherheitsanforderungen über den Unterstützungszeitraum, Umgang mit Schwachstellen, Meldungen, technische Dokumentation und Konformitätserklärung. Ein Betreiber, der Geräte nur kauft und nutzt, ist in der Regel kein Hersteller. Systemhäuser sollten ihre Rolle je Produkt klären, bevor im Dezember 2027 die übrigen Pflichten gelten. Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung.