Glossar A–ZBuchstabe G
GEMA
Die GEMA ist die Verwertungsgesellschaft in Deutschland, die die Rechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlagen wahrnimmt und für die Nutzung ihrer Musik Vergütungen einzieht.
Wer Musik aus ihrem Repertoire öffentlich wiedergibt, muss dies anmelden und bezahlen.
Für Bildschirme wird die GEMA wichtig, sobald Ton im Spiel ist: ein Produktfilm mit Musik, ein Fernsehprogramm im Wartebereich oder eine Musik-Playlist neben dem Bildschirm. Die GEMA führt dafür verschiedene Tarife, je nachdem, ob ein eigenes Bildschirmprogramm, Fernsehen oder Hintergrundmusik läuft. Ein Bildschirm ohne Ton wirft keine Frage zur Musik auf.
Die GEMA vertritt nur die Rechte an der Musik. Die Rechte an Bildern und Filmen sind damit nicht abgegolten; wer einen fremden Film zeigt, braucht dafür eine eigene Erlaubnis. Auch gekaufte Musik oder Filme sind nicht automatisch für die öffentliche Wiedergabe lizenziert. Ob eine Wiedergabe öffentlich ist, hängt unter anderem davon ab, wer Zugang zum Raum hat. Betreiber sollten vor dem Einsatz von Ton klären, welche Musik enthalten ist, und im Zweifel bei der GEMA nachfragen.