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Magazin für Digital Signage und DOOH

Glossar A–ZBuchstabe B

Bildrechte

Bildrechte ist der Sammelbegriff für alle Rechte, die an einem Bild bestehen und bestimmen, ob und wie es gezeigt werden darf.

Dazu gehören vor allem das Urheberrecht des Fotografen oder Gestalters und das Recht der abgebildeten Personen am eigenen Bild.

Für Bildschirmnetze heißt das: Ein Foto aus dem Internet, ein Bild aus einer Bilddatenbank oder ein Mitarbeiterfoto ist nicht automatisch frei verwendbar. Wer ein fremdes Bild zeigt, braucht ein passendes Nutzungsrecht. Wer erkennbare Personen zeigt, braucht in der Regel ihre Einwilligung, bei Beschäftigten am besten schriftlich und mit der Möglichkeit, sie zu widerrufen. Auch abgebildete Marken, Kunstwerke oder Gebäude können eigene Rechte berühren.

Betreiber sollten zu jedem Bild festhalten, woher es stammt, wer es erstellt hat und welche Rechte eingeräumt wurden. Ein Vermerk in der Mediathek erspart später die Suche. Ein häufiges Missverständnis ist, dass ein im Internet frei zugängliches Bild auch frei verwendbar sei. Zugänglich und erlaubt sind zwei verschiedene Dinge. Bei Unsicherheit ist ein eigenes Bild oder eines mit klarer Lizenz der bessere Weg.

Siehe auch