Zum Inhalt springen
DS Content

Magazin für Digital Signage und DOOH

Glossar A–ZBuchstabe D

DSGVO

Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung, Verordnung (EU) 2016/679) regelt in der ganzen EU, unter welchen Bedingungen personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen.

Sie gilt seit dem 25. Mai 2018. Personenbezogen ist jede Information, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person bezieht.

Bildschirme selbst zeigen oft keine personenbezogenen Daten, das Drumherum aber schon: Benutzerkonten und Anmeldeprotokolle der Verwaltung, Namen oder Nummern beim Aufruf im Wartezimmer, Fotos von Mitarbeitenden, Kameras oder Sensoren zur Zielgruppenerkennung und Bildschirmfotos aus der Ferne. Für jede dieser Verarbeitungen braucht es einen Zweck, eine Rechtsgrundlage, Transparenz gegenüber den Betroffenen und angemessene Schutzmaßnahmen. Wer einen Dienstleister einsetzt, schließt in der Regel einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

Am meisten hilft Datensparsamkeit: Was nicht erhoben wird, muss nicht geschützt werden. Protokolle brauchen eine Löschfrist, Kameras eine sorgfältige Prüfung. Die DSGVO verbietet nicht pauschal, Namen anzuzeigen; ob etwas zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei Unsicherheit sind der Datenschutzbeauftragte oder die zuständige Aufsichtsbehörde die richtigen Ansprechpartner. Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung.

Siehe auch

Beiträge zum Begriff