Glossar A–ZBuchstabe E
EU-Hosting
EU-Hosting bedeutet, dass ein Online-Dienst und seine Daten auf Servern betrieben werden, die innerhalb der Europäischen Union stehen.
Damit gelten für die Speicherung die Regeln der EU, insbesondere die DSGVO. Allein der Standort sagt aber noch nicht, wer Zugriff hat.
Für Bildschirmnetze betrifft das die Verwaltungssoftware, den Medienspeicher, die Protokolle und alle Hilfsdienste: Videoumwandlung, Karten, Schriften, Wetterdaten, KI-Funktionen oder den E-Mail-Versand. Werden personenbezogene Daten in ein Land außerhalb der EU übermittelt, stellt die DSGVO zusätzliche Bedingungen. Viele Betreiber, besonders im öffentlichen Bereich und im Gesundheitswesen, verlangen deshalb ausdrücklich ein Hosting in der EU oder in Deutschland.
Wichtig ist der ganze Weg der Daten, nicht nur der Hauptserver. Eine Webseite, die Schriften oder Skripte von fremden Servern nachlädt, überträgt dabei Daten an diese Server. Betreiber sollten die Liste der Unterauftragsverarbeiter mit Standorten anfordern und klären, welcher Rechtsordnung der Anbieter selbst unterliegt, denn ein Anbieter mit Sitz außerhalb der EU kann auch für Daten in der EU Herausgabeverlangen seines Heimatstaats unterliegen.