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Magazin für Digital Signage und DOOH

Glossar A–ZBuchstabe P

Preisangabenverordnung

Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt, wie Unternehmen gegenüber Verbrauchern Preise angeben müssen, wenn sie Waren oder Leistungen anbieten oder unter Angabe von Preisen dafür werben.

Kern ist der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer. Für viele Waren, die nach Gewicht oder Volumen verkauft werden, kommt der Grundpreis hinzu, etwa je Kilogramm oder Liter.

Am Bildschirm gilt das genauso wie auf Papier. Ein Menüboard in der Gastronomie, eine Angebotstafel in der Bäckerei oder ein Preis im Schaufenster muss den Gesamtpreis klar erkennbar und gut lesbar zeigen. Wird eine Preisermäßigung für eine Ware bekannt gegeben, ist zusätzlich der niedrigste Preis anzugeben, den das Geschäft in den 30 Tagen davor verlangt hat.

Am Bildschirm entstehen eigene Fehlerquellen: Ein Preis, der nur wenige Sekunden zu sehen ist, ist nicht immer gut wahrnehmbar, und ein Angebot, das nach seinem Ende weiterläuft, zeigt einen falschen Preis. Betreiber sollten Angebote deshalb mit Enddatum anlegen und Preise möglichst aus derselben Quelle wie die Kasse beziehen. Für einzelne Branchen gelten Sonderregeln; im Zweifel hilft eine rechtliche Prüfung.

Siehe auch