Glossar A–ZBuchstabe W
Werbemittelspezifikation
Eine Werbemittelspezifikation legt fest, in welcher technischen Form ein Werbemittel angeliefert werden muss, damit es auf einem Bildschirmnetz korrekt läuft.
Sie nennt Auflösung, Seitenverhältnis, Dateiformat, Länge, Dateigröße und Ton. Hinzu kommen Fristen und der Weg der Anlieferung.
Werbetreibende und Agenturen richten ihre Motive nach dieser Vorgabe aus. Ein Beispiel: 1080 × 1920 Bildpunkte im Hochformat, Video als MP4 in einem verbreiteten Codec, genau zehn Sekunden, ohne Ton, höchstens eine bestimmte Dateigröße, Anlieferung fünf Werktage vor Start. Oft gehören auch Gestaltungshinweise dazu, etwa ein sicherer Bereich für Text, eine Mindestschriftgröße oder Regeln für Bewegung bei Bildschirmen an Straßen.
Eine klare Spezifikation spart Rückfragen und verhindert, dass Motive verzerrt, abgeschnitten oder gar nicht gezeigt werden. Betreiber sollten sie schriftlich und öffentlich zugänglich bereitstellen und bei mehreren Bildschirmtypen je Typ getrennt angeben. Angelieferte Motive sollten technisch geprüft werden, bevor sie in die Schleife gehen. Die technische Spezifikation ersetzt nicht die inhaltliche Motivprüfung.