Markt und DOOHVermarktung
Bildschirmnetz vermarkten: Voraussetzungen, Wege, Pflichten
Wer eigene Bildschirme betreibt, kann freie Werbezeit an Dritte verkaufen. Was dafür vorbereitet sein muss und welche Wege es gibt.

Ein Bildschirm im Eingangsbereich, an der Kasse oder im Wartebereich zeigt eigene Inhalte, aber selten rund um die Uhr. Die übrige Zeit lässt sich an Dritte verkaufen: lokale Anbieter, Marken, Veranstalter. Ob das lohnt, entscheidet sich weniger am Verkauf als an der Vorbereitung.
Voraussetzungen
Beschreibbare Reichweite. Ein Werbekunde will wissen, wo die Bildschirme hängen und wer dort vorbeikommt. Eine Standortbeschreibung mit Lage, Art des Ortes, Aufenthaltsdauer und typischen Besuchszeiten genügt zu Beginn. Zahlen ohne Quelle gehören nicht hinein.
Schleifenplanung. Werbung läuft in einer Schleife neben eigenen Inhalten. Festzulegen ist, wie viel Zeit der Schleife verkauft wird, wie lang ein Spot ist und wie viele Spots hineinpassen.
Füllinhalt. Ist ein Werbeplatz nicht gebucht, darf kein schwarzes Bild entstehen. Eigene Inhalte füllen die Lücke und weichen, wenn gebucht wird.
Technische Anbindung. Das Abspielsystem muss gebuchte Spots zeitgenau einplanen und die Wiedergabe melden können. Beides ist Voraussetzung für Abrechnung.
Drei Wege
- Selbst verkaufen. Die Kundschaft kommt aus dem eigenen Umfeld, etwa lokale Betriebe. Das gibt direkten Kontakt und volle Kontrolle, kostet aber Zeit für Angebote, Abstimmung und Abrechnung.
- Über einen Vermarkter. Er bringt Kunden mit und übernimmt Verkauf und oft die Abwicklung. Dafür gibt man Kundenkontakt und einen Teil der Erlöse ab. Vor der Zusage lohnt der Blick auf Vertragslaufzeit, Ausschlussrechte und Berichtswesen.
- Über einen Marktplatz. Flächen werden eingestellt und von Werbetreibenden gebucht, teils automatisiert. Das senkt den Aufwand je Buchung und verlangt saubere Flächenbeschreibungen.
Die Wege lassen sich kombinieren, wenn klar bleibt, welche Zeit wo verkauft ist.
Was Werbekunden brauchen
- eine Preisliste oder ein klares Angebot, nach welcher Logik abgerechnet wird
- einen Nachweis, dass der Spot lief
- Formatvorgaben: Seitenverhältnis, Auflösung, Länge, Dateityp, ob Ton läuft
- eine Freigabe der Motive vor dem Start, damit nichts Unpassendes erscheint
- einen Ansprechpartner für Änderungen und Reklamationen
Dazu gehört eine Aussage, welche Branchen nicht beworben werden. Das schützt Marke und Standort.
Rechtliche Leitplanken
Nur allgemein: Für manche Produkte gelten Werbeverbote oder Einschränkungen, etwa bei Tabak, Glücksspiel oder Heilmitteln. Am Standort kann Jugendschutz eine Rolle spielen, etwa bei Schulen, Spielplätzen oder Freizeitanlagen. Hinzu kommen Vorgaben des Vermieters, der Gemeinde und gegebenenfalls Datenschutzfragen, wenn Kameras im Spiel sind. Der Betreiber prüft Motive, bevor sie laufen, und hält die Freigabe fest.
Checkliste vor dem ersten Verkauf
- Standortbeschreibung je Gruppe von Bildschirmen liegt vor
- verkaufbare Zeit je Schleife ist festgelegt
- Füllinhalt ist vorhanden und geprüft
- Wiedergabe wird gemeldet, ein Nachweis ist abrufbar
- Formatvorgaben, Preisliste und Ausschlussliste stehen
- Freigabeweg für Motive ist benannt
- ein Vertrag oder Muster klärt Laufzeit, Stornierung, Haftung
Herausgeber dieses Magazins ist die Kapaso GmbH, die Software für solche Bildschirme entwickelt. Der Beitrag beschreibt allgemeine Praxis und bezieht sich auf kein Produkt. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
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