Glossar A–ZBuchstabe B
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet, dass Inhalte und Geräte auch für Menschen mit Seh-, Hör-, Bewegungs- oder kognitiven Einschränkungen wahrnehmbar und nutzbar sind.
Bei Bildschirmen betrifft das vor allem Lesbarkeit, Kontrast, Anzeigedauer und die Bedienung interaktiver Geräte.
In der Praxis heißt das: große, klare Schrift, ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund, genug Zeit zum Lesen und keine Information, die nur über Farbe vermittelt wird. Videos ohne Ton brauchen Untertitel oder Texteinblendungen. Interaktive Terminals sollten in einer Höhe hängen, die auch vom Rollstuhl aus erreichbar ist, und eine Alternative zur reinen Berührungsbedienung bieten, etwa eine Sprachausgabe. Schnell blinkende Inhalte sind zu vermeiden, weil sie bei Menschen mit Epilepsie Anfälle auslösen können; die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) nennen dafür die Grenze von drei Blitzen pro Sekunde.
Rechtlich verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bestimmte Produkte und Dienstleistungen, darunter bestimmte interaktive Selbstbedienungsterminals. Ein Bildschirm, der nur anzeigt, gehört nach dem Wortlaut nicht dazu. Gute Lesbarkeit bleibt trotzdem eine Frage der Sorgfalt, denn sie nützt allen Betrachtern.