Glossar A–ZBuchstabe C
CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung ist das Zeichen, mit dem ein Hersteller erklärt, dass sein Produkt alle für es geltenden Anforderungen des EU-Rechts erfüllt.
Sie ist Voraussetzung dafür, dass viele Produkte in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen. Sie ist kein Gütesiegel und kein Prüfzeichen einer Behörde.
Für Bildschirme und Player sind unter anderem Vorgaben zur elektromagnetischen Verträglichkeit, zur elektrischen Sicherheit und zu gefährlichen Stoffen maßgeblich, bei Geräten mit Funk zusätzlich die Funkvorschriften. Mit dem Cyber Resilience Act kommen Anforderungen an die Sicherheit der Software hinzu. Der Hersteller prüft die Übereinstimmung, erstellt eine technische Dokumentation und eine EU-Konformitätserklärung und bringt erst dann das Zeichen an.
Wer Geräte unter eigenem Namen verkauft oder ein Produkt wesentlich verändert, kann selbst die Pflichten eines Herstellers übernehmen. Das betrifft auch Betreiber, die etwa Player mit eigenem Logo an Kunden weitergeben. Händler und Einführer müssen prüfen, ob das Zeichen und die nötigen Unterlagen vorhanden sind. Ein CE-Zeichen sagt nichts über die Eignung für den Dauerbetrieb oder über die Bildqualität aus.