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Magazin für Digital Signage und DOOH

Glossar A–ZBuchstabe E

ElektroG

Das ElektroG, das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, regelt in Deutschland das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.

Es setzt die europäische WEEE-Richtlinie über Elektro-Altgeräte um. Bildschirme, Player und Zubehör fallen darunter.

Für Bildschirmnetze betrifft es zwei Seiten. Wer Geräte herstellt, einführt oder unter eigenem Namen verkauft, muss sich vor dem Verkauf registrieren lassen und für die Rücknahme sorgen. Wer Geräte betreibt, darf Altgeräte nicht in den Restmüll geben, sondern muss sie getrennt über zulässige Wege entsorgen. Bildschirme bilden im Gesetz eine eigene Gerätekategorie.

Bei gewerblich genutzten Geräten regeln oft Vereinbarungen mit Händler oder Hersteller die Rücknahme; Betreiber sollten das schon beim Kauf klären. Vor der Abgabe sind gespeicherte personenbezogene Daten zu löschen, dafür ist der Besitzer selbst verantwortlich. Bei Playern gehören dazu auch Zugangsdaten zum WLAN und zur Verwaltungssoftware. Wer Geräte selbst einführt oder unter eigener Marke anbietet, kann dadurch zum Hersteller im Sinne des Gesetzes werden.

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