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DS Content

Magazin für Digital Signage und DOOH

Glossar A–ZBuchstabe C

Content-Freigabe (Vier-Augen-Prinzip)

Beim Vier-Augen-Prinzip geht ein Inhalt erst auf den Bildschirm, nachdem eine zweite Person ihn gesehen und freigegeben hat.

Die Verwaltung hält den Inhalt bis dahin zurück, auch wenn er schon in einer Playlist steht.

Die Freigabe fängt Tippfehler, falsche Preise, abgelaufene Angebote oder ungeeignete Bilder ab, bevor sie öffentlich zu sehen sind. Typisch ist die Aufteilung: Eine Person in der Filiale oder Fachabteilung legt den Inhalt an, eine zweite in der Zentrale oder im Marketing prüft und gibt frei. Bei Werbung von Dritten prüft der Betreiber auf diesem Weg auch, ob ein Motiv zu seinem Umfeld passt.

Damit die Freigabe nicht bremst, braucht sie klare Zuständigkeiten, eine Vertretung und eine feste Antwortzeit. Nicht jeder Inhalt braucht dieselbe Prüfung: Wer häufig wiederkehrende Inhalte über Vorlagen erstellen lässt, kann die Freigabe auf neue Gestaltungen beschränken. Betreiber sollten außerdem festlegen, was mit einem Inhalt geschieht, der bis zu seinem Starttermin nicht freigegeben ist.

Siehe auch