Glossar A–ZBuchstabe E
E-Rechnung
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine Software ohne Abtippen lesen und weiterverarbeiten kann.
Maßgeblich ist in der EU die Norm EN 16931. Ein einfaches PDF oder das Foto einer Papierrechnung ist keine E-Rechnung in diesem Sinn.
In Deutschland müssen Unternehmen seit Anfang 2025 E-Rechnungen von anderen inländischen Unternehmen empfangen können. Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen bis Ende 2026, für kleinere Unternehmen bis Ende 2027. Gängige Formate sind XRechnung, eine reine XML-Datei, und ZUGFeRD, ein PDF mit eingebetteten Daten. Für Netzbetreiber betrifft das Rechnungen an Werbetreibende und Agenturen ebenso wie Rechnungen, die sie selbst erhalten.
Betreiber sollten prüfen, ob ihr Abrechnungssystem ein normgerechtes Format erzeugt und wie eingehende E-Rechnungen angenommen und archiviert werden. Rechnungen an private Endkunden fallen nicht unter die Pflicht. Die Übergangsfristen und die Umsatzgrenze für kleinere Unternehmen ergeben sich aus dem Umsatzsteuergesetz; im Einzelfall hilft die Steuerberatung.