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Magazin für Digital Signage und DOOH

Glossar A–ZBuchstabe K

Kennzeichnung von KI-Inhalten

Die Kennzeichnung von KI-Inhalten ist der Hinweis, dass ein Bild, Video, Ton oder Text ganz oder teilweise von einem System der künstlichen Intelligenz erzeugt oder verändert wurde.

In der EU regelt Artikel 50 der KI-Verordnung, wann ein solcher Hinweis Pflicht ist.

Die Verordnung unterscheidet zwei Rollen. Anbieter von Systemen, die Bilder, Videos, Ton oder Text erzeugen, müssen deren Ausgaben maschinenlesbar markieren, also mit einer technischen Kennung in der Datei. Wer ein solches System nutzt und damit einen Deepfake erzeugt, muss offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder verändert ist. Ein Deepfake ist ein Inhalt, der wirklichen Personen, Orten, Gegenständen oder Ereignissen ähnelt und fälschlich echt wirkt. Auf einem Bildschirm gehört dieser Hinweis sichtbar ins Motiv, nicht auf eine Webseite.

Nicht jedes KI-Bild muss gekennzeichnet werden: Eine erkennbar gezeichnete Illustration ist kein Deepfake. Ein fotorealistisches Bild der eigenen Filiale mit Kunden, die es nie gab, kann dagegen einer sein. Betreiber sollten zu jedem Motiv festhalten, ob und womit es erzeugt wurde, und die technische Markierung beim Bearbeiten nicht entfernen. Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung.

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