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Magazin für Digital Signage und DOOH

Glossar A–ZBuchstabe W

Werbekennzeichnung

Werbekennzeichnung bedeutet, dass Werbung für den Betrachter als solche erkennbar sein muss und nicht als neutrale Information getarnt sein darf.

Das ergibt sich vor allem aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Wo der werbliche Zweck nicht schon aus den Umständen klar wird, ist ein Hinweis wie „Anzeige“ oder „Werbung“ nötig.

Auf einem Bildschirm, der nur Angebote des Geschäfts zeigt, ist die Werbung offensichtlich. Anders ist es, wenn Nachrichten, Wetter oder Gesundheitstipps und bezahlte Inhalte abwechseln, etwa ein Ratgeberbeitrag eines Herstellers zwischen redaktionellen Meldungen im Wartezimmer. Dann sollte der bezahlte Inhalt gut lesbar gekennzeichnet sein.

Betreiber sollten Kennzeichnungen groß genug und lange genug einblenden, damit sie aus der üblichen Entfernung lesbar sind. Die Werbekennzeichnung ist nicht dasselbe wie die Kennzeichnung von KI-Inhalten oder die Pflichthinweise, die einzelne Gesetze für bestimmte Produkte verlangen. Für Angebote mit dem Charakter eines Programms können zusätzlich medienrechtliche Regeln gelten.

Siehe auch