Glossar A–ZBuchstabe P
Pseudonymisierung
Pseudonymisierung heißt, personenbezogene Daten so zu verarbeiten, dass sie ohne zusätzliche, getrennt aufbewahrte Informationen keiner bestimmten Person mehr zugeordnet werden können.
Typisch ist der Ersatz eines Namens durch eine Kennung. Die DSGVO definiert den Begriff in Artikel 4 Nummer 5.
Im Umfeld von Bildschirmen kommt Pseudonymisierung etwa bei Aufrufsystemen vor, die statt des Namens eine Wartenummer zeigen, während die Zuordnung zur Person nur am Empfang hinterlegt ist. Auch Auswertungen über Geräte, Konten oder Teilnehmende eines Gewinnspiels lassen sich mit Kennungen statt Namen führen. Wer die Auswertung macht, sieht dann nur die Kennung.
Der wichtigste Punkt: Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogene Daten, und die DSGVO gilt weiter. Pseudonymisierung senkt das Risiko, ersetzt aber keine Rechtsgrundlage und keine Löschfrist. Ihr Schutz hängt daran, dass die Zuordnungstabelle getrennt und gesichert aufbewahrt wird. Ein häufiges Missverständnis ist, eine Kennung oder einen Zahlenwert allein schon für anonym zu halten. Dieses Glossar ist keine Rechtsberatung.