Glossar A–ZBuchstabe S
Softwarelizenz
Eine Softwarelizenz ist das vertraglich eingeräumte Recht, eine Software in einem bestimmten Umfang zu nutzen, etwa für eine Zahl von Geräten oder Benutzern oder für einen Zeitraum.
Technisch wird sie oft durch einen Schlüssel oder eine Freischaltung in der Verwaltung abgebildet.
In Bildschirmnetzen wird meist je Player oder Bildschirm lizenziert, manchmal zusätzlich je Benutzer oder Funktionsumfang. Verbreitet sind Abonnements mit monatlicher oder jährlicher Laufzeit und Kauflizenzen ohne zeitliche Begrenzung, oft mit einem gesonderten Wartungsvertrag für Updates. Ein neuer Player wird in der Verwaltung angemeldet und erhält einen Lizenzplatz; erst dann zeigt er Inhalte.
Wichtig ist, was bei Ablauf geschieht: Spielt der Player weiter, zeigt er einen Hinweis oder wird er dunkel? Ebenso, ob sich eine Lizenz auf ein Ersatzgerät übertragen lässt und ob sie an der Geräte-ID hängt. Bei Kauflizenzen kann das Nutzungsrecht bestehen bleiben, während die Updates mit dem Wartungsvertrag enden. Betreiber sollten Lizenzen im Geräteinventar führen und Laufzeiten im Blick behalten. Lizenzen für Inhalte wie Bilder oder Musik sind ein eigenes Thema.