Glossar A–ZBuchstabe S
Standortpartner
Ein Standortpartner stellt einem Netzbetreiber den Ort für einen oder mehrere Bildschirme zur Verfügung, etwa ein Geschäft, eine Praxis, eine Tankstelle oder ein Fitnessstudio.
Er erhält dafür meist eine Beteiligung am Erlös, eine Miete oder eigene Sendezeit. Gerät und Betrieb liegen in der Regel beim Netzbetreiber.
Ein Bäcker lässt zum Beispiel im Verkaufsraum einen Bildschirm aufhängen, auf dem regionale Werbung und eigene Angebote laufen. Der Netzbetreiber stellt Gerät und Inhalte, der Bäcker sorgt für Strom und Netzanschluss und darf bestimmte Branchen ausschließen. Vertraglich werden Laufzeit, Betriebszeiten, Zugang für Wartung und Vergütung geregelt.
Betreiber sollten klare Regeln für den Alltag treffen: wer den Bildschirm einschaltet, wen der Standort bei einer Störung anruft und was bei Umbau oder Schließung geschieht. Die Öffnungszeiten des Standorts begrenzen die verkaufbare Zeit. Ein Standortpartner hat ein berechtigtes Interesse daran, dass nichts läuft, was seinen Kunden missfällt; das gehört in die Kriterien der Motivprüfung.