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Glossar A–ZBuchstabe U

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen wie Fotos, Videos, Grafiken, Texte und Musik und gibt ihren Urhebern das Recht zu bestimmen, ob und wie ihre Werke genutzt werden.

Der Schutz entsteht mit der Schöpfung, eine Anmeldung ist nicht nötig. In Deutschland regelt ihn das Urheberrechtsgesetz (UrhG).

Wer fremde Werke auf einem Bildschirm zeigt, braucht dafür Nutzungsrechte, die der Urheber oder ein Rechteinhaber einräumt. Das gilt für gekaufte Bilder aus Bildarchiven ebenso wie für Musik, Schriften oder ein Video aus dem Netz. Ein Beispiel: Ein Foto, das frei im Internet zu finden ist, darf deshalb nicht einfach in die Playlist übernommen werden. Für Musik übernehmen Verwertungsgesellschaften einen Teil der Rechteverwaltung.

Lizenzen sind oft an Zweck, Ort, Dauer und Medium gebunden. Eine Lizenz für eine Webseite deckt nicht automatisch einen Bildschirm im Laden ab, und eine Lizenz für eine Filiale nicht ein ganzes Netz. Betreiber sollten Lizenz und Urhebervermerk zu jedem Medium dokumentieren. Der Schutz endet in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Dieses Glossar ist keine Rechtsberatung.

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