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DS Content

Magazin für Digital Signage und DOOH

Glossar A–ZBuchstabe D

Datenschutz-Folgenabschätzung

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung, kurz DSFA, ist eine vorab durchgeführte Prüfung, welche Risiken eine Datenverarbeitung für die betroffenen Menschen hat und wie sie gemindert werden.

Die DSGVO verlangt sie in Artikel 35, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko mit sich bringt.

Die Prüfung beschreibt die geplante Verarbeitung, begründet ihre Notwendigkeit, bewertet die Risiken und legt Schutzmaßnahmen fest. Die Aufsichtsbehörden veröffentlichen Listen von Verarbeitungen, für die eine DSFA stets nötig ist. Bei Bildschirmen wird sie vor allem bei Kameras und Sensoren relevant. Nach einer Orientierungshilfe der deutschen Aufsichtsbehörden ist sie etwa bei Werbe- und Marketingmaßnahmen mit Gesichtserkennungssoftware vorab zwingend.

Eine DSFA ist kein Formular, das man einmal ausfüllt. Sie muss vor dem Start fertig sein und überprüft werden, wenn sich die Verarbeitung ändert, etwa durch eine neue Software beim Sensor. Bleibt nach allen Maßnahmen ein hohes Risiko, ist die Aufsichtsbehörde vorher zu konsultieren. Betreiber sollten die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten früh beteiligen; dieses Glossar ist keine Rechtsberatung.

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