Glossar A–ZBuchstabe V
Videoüberwachung (Hinweisschild)
Ein Hinweisschild zur Videoüberwachung informiert Menschen, bevor sie einen von Kameras erfassten Bereich betreten, wer dort filmt, zu welchem Zweck und wo es weitere Informationen gibt.
Es dient der Informationspflicht nach der DSGVO. Die Aufsichtsbehörden empfehlen dafür zwei Stufen.
Die erste Stufe ist das Schild selbst, gut sichtbar und etwa auf Augenhöhe. Darauf gehören nach den Empfehlungen der deutschen Aufsichtsbehörden unter anderem ein Kamerasymbol, der Verantwortliche mit Kontaktdaten, die oder der Datenschutzbeauftragte, soweit benannt, Zweck und Rechtsgrundlage in Stichworten, das berechtigte Interesse und gegebenenfalls die Speicherdauer. Die zweite Stufe ist ein vollständiges Informationsblatt, das ausliegt oder online steht. Für Bildschirme wird das Thema relevant, wenn eine Kamera im oder am Gerät Zuschauer erfasst.
Ein Schild macht eine Überwachung nicht zulässig; es ist nur eine von mehreren Pflichten neben Rechtsgrundlage, Speicherbegrenzung und gegebenenfalls einer Folgenabschätzung. Besonders deutlich sollte auf Verarbeitungen hingewiesen werden, mit denen niemand rechnet, etwa eine Auswertung zu Werbezwecken. Betreiber sollten das Schild dort anbringen, wo man es vor dem erfassten Bereich sieht. Dieses Glossar ist keine Rechtsberatung.