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DS Content

Magazin für Digital Signage und DOOH

Glossar A–ZBuchstabe E

Einwilligung (DSGVO)

Eine Einwilligung im Sinne der DSGVO ist eine freiwillige, informierte und unmissverständliche Erklärung, mit der eine Person der Verarbeitung ihrer Daten für einen bestimmten Zweck zustimmt.

Sie ist eine von mehreren Rechtsgrundlagen. Die Definition steht in Artikel 4 Nummer 11, die Bedingungen in Artikel 7.

Bei Bildschirmen geht es um Einwilligungen etwa dann, wenn Fotos von Beschäftigten oder Gästen gezeigt werden, wenn sich Besucher an einem Terminal für einen Newsletter eintragen oder wenn Wartende ihre Telefonnummer für eine Benachrichtigung angeben. Die Einwilligung muss aktiv erfolgen; ein vorangekreuztes Kästchen oder Schweigen genügt nicht.

Wer sich auf eine Einwilligung stützt, muss sie nachweisen können. Sie lässt sich jederzeit widerrufen, und der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung. Ist eine Person abhängig, etwa im Arbeitsverhältnis, ist die Freiwilligkeit besonders zu prüfen. Für Menschen, die an einem Bildschirm nur vorbeigehen, ist eine Einwilligung praktisch nicht einzuholen; dort kommen eher andere Grundlagen in Betracht. Dieses Glossar ist keine Rechtsberatung.

Siehe auch