Glossar A–ZBuchstabe U
UWG (Wettbewerbsrecht)
Das UWG, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, schützt Mitbewerber, Verbraucher und die Allgemeinheit vor unfairen geschäftlichen Handlungen, darunter irreführende, aggressive oder belästigende Werbung.
Es ist das zentrale deutsche Gesetz für die Lauterkeit von Werbung. Es gilt für Werbung in jedem Medium, also auch auf Bildschirmen.
Wichtige Regelungen betreffen die Irreführung (§ 5), die vergleichende Werbung (§ 6) und unzumutbare Belästigungen (§ 7). Im Anhang steht eine „schwarze Liste“ von Handlungen, die gegenüber Verbrauchern stets unzulässig sind, zum Beispiel eine unmittelbare Kaufaufforderung an Kinder. Für Bildschirme heißt das etwa: Ein Angebot darf keinen falschen Eindruck erwecken, und Werbung muss als solche erkennbar sein.
Verstöße verfolgen in der Regel nicht Behörden, sondern Mitbewerber sowie bestimmte Verbände und Kammern, meist zuerst mit einer Abmahnung. Neben dem UWG gelten Sondergesetze für einzelne Branchen und Produkte, etwa für Heilmittel, Preisangaben oder Tabak. Betreiber, die fremde Werbung zeigen, sollten vertraglich regeln, wer für die Inhalte einsteht, und Motive vor der Ausspielung prüfen. Dieses Glossar ist keine Rechtsberatung.