Glossar A–ZBuchstabe Z
Zwei-Faktor-Anmeldung
Bei der Zwei-Faktor-Anmeldung weist eine Person ihre Identität mit zwei unabhängigen Nachweisen nach, meist mit etwas, das sie weiß (Passwort), und etwas, das sie besitzt (Smartphone oder Sicherheitsschlüssel).
Ein gestohlenes Passwort allein genügt dann nicht mehr.
Verbreitet sind Einmalcodes aus einer Authenticator-App, die meist alle 30 Sekunden wechseln, außerdem Sicherheitsschlüssel und Passkeys; Codes per SMS gelten als schwächere Variante. In der Verwaltung eines Bildschirmnetzes lohnt der zweite Faktor besonders für Administratoren und alle, die Inhalte auf viele Bildschirme bringen können, denn ein übernommenes Konto kann auf jedem Bildschirm des Netzes fremde Inhalte zeigen.
Wichtig ist der Fall, dass das Smartphone verloren geht: Notfallcodes müssen sicher aufbewahrt werden, und ein Administrator braucht einen geordneten Weg, den zweiten Faktor zurückzusetzen. Technische Zugänge wie Schnittstellenschlüssel haben keinen zweiten Faktor und brauchen andere Schutzmaßnahmen, etwa eng begrenzte Rechte. Bei der Anmeldung über das Firmenkonto (Single Sign-on) regelt in der Regel der zentrale Identitätsdienst den zweiten Faktor.