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St. Martin: Der Laternenumzug im Gemeindebildschirm

Treffpunkt, Uhrzeit, Route, Absage bei Regen: Was ein Bildschirm im Rathaus, Gemeindehaus oder Vereinsheim vor dem 11. November zeigen sollte.

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Gelbe Laterne mit Stern-Ausschnitt vor dunkelblauem Nachthimmel, gestrichelter Weg zu einem kleinen Bildschirm
Grafik: Kapaso GmbH

Am Mittwoch, dem 11. November 2026, ist Martinstag, und in vielen Gemeinden ziehen Kinder mit Laternen durch den Ort. Ein Bildschirm im Rathaus, Gemeindehaus oder Vereinsheim ist ein guter Ort, den Umzug anzukündigen.

Vier Angaben, die jede Ankündigung braucht

  1. Treffpunkt und Uhrzeit, groß und als Erstes.
  2. Strecke: eine einfache Skizze oder drei Straßennamen.
  3. Wetter: Wer entscheidet bei Regen, und wo steht das Ergebnis?
  4. Ansprechperson mit Nummer.

Ein gutes Bild hat eine Hauptaussage: „Laternenumzug, Mittwoch, 11.11., 17:00 Uhr, Treffpunkt Kirchplatz“.

Ein Hinweis zur Straße

Zieht der Umzug über öffentliche Straßen, kann er eine Veranstaltung sein, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden. Solche Veranstaltungen bedürfen nach § 29 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung der Erlaubnis. Wer sie erteilt, steht nicht im Paragrafen; fragen Sie früh bei der Gemeinde nach. Der Bildschirm kündigt nur an, was genehmigt ist. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

Was nicht auf den Bildschirm gehört

  • Fotos von Kindern ohne Einwilligung. Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten öffentlich zur Schau gestellt werden (§ 22 Kunsturhebergesetz).
  • Namen von Kindern, auch nicht in Teilnehmerlisten.

Zeitplan

Die Ankündigung wirkt, wenn sie eine Woche vorher erscheint. Am Tag selbst kommt ein Hinweis zur Wetterlage dazu. Danach muss sie verschwinden; wer die Folie mit Datum von bis anlegt, spart sich das Aufräumen.

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