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Autohaus: Neuwagen am Bildschirm brauchen Verbrauchsangaben
Die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung gilt auch für Werbematerial in elektronischer Form. Was das für den Showroom-Bildschirm heißt.

Ein Autohaus hat einen Bildschirm im Showroom, der laufend das neue Modell zeigt: Bilder, Ausstattung, ein Preis ab. Rechtlich ist das mehr als ein Spot. Die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) verlangt von Herstellern und Händlern, die Werbeschriften verwenden, Angaben über den Energieverbrauch, die CO2-Emissionen und die CO2-Klassen der betreffenden Modelle neuer Personenkraftwagen (§ 5 Absatz 1).
Für Werbematerial, das in elektronischer Form, über elektronische, magnetische oder optische Speichermedien oder im Internet verbreitet wird, gelten die Angaben nach Teil II der Anlage 4 (§ 5 Absatz 2). Ausgenommen sind Hörfunkdienste und audiovisuelle Mediendienste.
Ob ein Bildschirm im Showroom darunter fällt, sagt der Wortlaut nicht ausdrücklich. Naheliegend ist, ihn vorsichtshalber so zu behandeln: Ein Bild eines neuen Modells ohne Verbrauchsangabe ist ein Risiko, das sich leicht vermeiden lässt.
Praktische Folgen für die Playliste:
- Eine Folie je Modell, auf der die Pflichtangaben stehen und lang genug bleiben, um sie zu lesen.
- Die Angaben vom Hersteller übernehmen, nicht selbst rechnen. Die Verordnung nimmt die Hersteller in die Pflicht, die nötigen Daten bereitzustellen.
- Gebrauchtwagen sind etwas anderes; die Verordnung spricht von neuen Personenkraftwagen.
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Vor der Einführung lohnt ein Blick in Teil II der Anlage 4 und eine Rückfrage beim Verband oder beim Hersteller.


