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Magazin für Digital Signage und DOOH

Glossar A–ZBuchstabe A

Aushangpflicht

Die Aushangpflicht verlangt von Arbeitgebern, bestimmte Gesetze und Informationen im Betrieb für die Beschäftigten zugänglich zu machen.

Dazu gehören je nach Betrieb etwa das Arbeitszeitgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Früher hingen diese Texte am Schwarzen Brett; viele Pflichten lassen sich heute auch digital erfüllen, wenn alle Beschäftigten ungehindert Zugang haben.

Bildschirme in Pausenräumen oder am Eingang einer Halle liegen deshalb als Ort nahe. Praktisch funktioniert das am besten als Hinweis mit Zugangsweg, etwa ein Verweis auf das Intranet oder auf ein Terminal, an dem der Text vollständig nachgelesen werden kann. Ein Infoterminal mit Suchfunktion erfüllt den Zweck eher als eine Folie in einer laufenden Schleife.

Ein Text, der nur wenige Sekunden in einer Schleife erscheint, ist nicht dauerhaft und vollständig lesbar. Betreiber sollten deshalb klären, wo der vollständige Wortlaut jederzeit abrufbar ist und ob auch Beschäftigte ohne eigenen Rechner Zugang haben. Welche Aushänge im einzelnen Betrieb nötig sind, hängt von Größe, Branche und Belegschaft ab und ist im Einzelfall zu prüfen.

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