Glossar A–ZBuchstabe G
Glücksspielwerbung
Glücksspielwerbung ist Werbung für Lotterien, Sportwetten, Spielhallen, Spielbanken oder Online-Glücksspiel und unterliegt in Deutschland besonderen Regeln.
Grundlage ist vor allem der Glücksspielstaatsvertrag der Länder. Werben dürfen nur Anbieter, die in Deutschland eine Erlaubnis haben.
Für Bildschirmnetze heißt das: Wer Motive eines Glücksspielanbieters annimmt, sollte vorher prüfen, ob dieser zugelassen ist; die Länder führen dazu eine amtliche Liste erlaubter Anbieter. Die Werbung darf sich nicht an Minderjährige richten und muss in der Regel auf das Teilnahmeverbot für Minderjährige und auf die Gefahr einer Sucht hinweisen. Ein Bildschirm vor einer Schule oder in einem Jugendtreff ist deshalb kein geeigneter Ort.
Die Regeln unterscheiden sich je nach Spielform, und für einzelne Formen gelten in bestimmten Medien zusätzliche zeitliche Beschränkungen. Betreiber sollten Glücksspiel als eigene Kategorie in der Motivprüfung führen und im Zweifel beim Anbieter nachfragen, welche Pflichthinweise für das Motiv gelten. Auch Standortpartner wollen solche Werbung oft ausschließen.