Glossar A–ZBuchstabe P
Proof of Play (Ausspielungsnachweis)
Der Ausspielungsnachweis belegt, dass ein Werbemittel oder Inhalt tatsächlich auf einem Bildschirm gelaufen ist.
Im Englischen heißt er „Proof of Play“.
Der Player meldet jede Ausspielung an die Verwaltung zurück, mit Gerät, Inhalt und Zeitpunkt, bei gebuchter Werbung auch mit der gelaufenen Dauer. Aus diesen Meldungen entsteht der Bericht für den Werbetreibenden: welches Motiv wie oft, wann und wo zu sehen war. Hatte ein Player keine Verbindung, schickt er die Meldungen nach, sobald er wieder erreichbar ist.
Der Nachweis ist Grundlage der Abrechnung und deshalb sorgfältiger zu behandeln als ein bloßes Betriebsprotokoll: Er darf nachträglich nicht verändert werden und sollte vollständig aufbewahrt sein. Er belegt, dass der Inhalt abgespielt wurde, nicht, dass der Bildschirm eingeschaltet war oder jemand hingesehen hat. Vorschauen in der Verwaltung und Füllinhalte gehören nicht als abrechenbare Ausspielung in den Nachweis.