Markt und DOOHAbrechnung
Abgerechnet wird nur, was nachweislich lief
Das Werbeportal DOOH Hub macht Bildschirmnetze buchbar, ohne das CMS zu ersetzen. Die Rechnung entsteht aus den gemeldeten Ausspielungen, und ein Tag ohne Meldung hält sie an.
Kapaso-Lösung: Der DOOH Hub stammt vom Herausgeber dieses Magazins.

Ein Bildschirm in der Apotheke, im Fitnessstudio oder an der Tankstelle hat jeden Tag Sendezeit übrig. Verkauft wird sie selten, denn dafür braucht der Betreiber mehr als ein Content-Management-System: eine Stelle, an der Werbekunden Flächen finden und buchen, einen Weg für Freigaben und eine Abrechnung, die der Kunde nachvollziehen kann. Der letzte Punkt ist der schwierigste. Eine Buchung sagt, was laufen sollte. Ob es lief, weiß nur der Player.
Der DOOH Hub der Kapaso GmbH setzt an dieser Stelle an. Er ist ein Werbeportal für Betreiber von Bildschirmnetzen, und er rechnet aus dem ab, was die Netze als gelaufen melden.
Das CMS bleibt
Das Portal ersetzt das vorhandene System nicht. Die Verbindung läuft über eine offene Schnittstelle oder über eine fertige SMIL-Datei je Fläche; Flächen lassen sich auch von Hand oder als CSV-Tabelle anlegen. Werbekunden buchen über einen Assistenten in fünf Schritten: Budget, Zeitraum, Werbemittel, Flächen, Prüfen. Vor dem Abschluss sehen sie, was die Kampagne kostet und wo sie läuft. Wer nicht selbst zusammenstellen will, lässt das Portal planen.
Die Rechnung folgt dem Nachweis
Der Ablauf hat fünf Stufen: Buchung, Freigabe, Ausspielung, Nachweis, Rechnung. Jede setzt die vorige voraus. Das CMS meldet zurück, was gelaufen ist. Doppelte Meldungen zählen nicht, und berechnet wird nur eine Ausspielung, die als gelaufen gemeldet wurde und eine Dauer hat.
Fehlt für einen gebuchten Tag die Meldung, erscheint er als Meldelücke. Das Portal behandelt sie nicht als „nichts gelaufen“, sondern als „nicht bekannt“: Eine Rechnung mit offener Meldelücke lässt sich nicht festschreiben. Schweigt ein Player mit laufender Buchung, bekommt der Netzbetreiber eine E-Mail. Der Werbekunde sieht im Kampagnenbericht den Lieferstand in Prozent und kann den Bericht als CSV-Datei herunterladen. Rechnungen gibt es als PDF und als E-Rechnung. Den Nachweis bewahrt das Portal nach Angaben des Herstellers zehn Jahre unveränderbar auf.
Wer was sperren kann
Vor der Ausspielung steht die Freigabe, und sie hat mehrere Stufen. Es gilt jeweils die strengste.
- Gesetz und Portalregel: Tabak, verschreibungspflichtige Arzneimittel, Glücksspiel und politische Werbung werden automatisch gesperrt. Diese Sperre kann niemand von Hand aufheben, auch der Portalbetreiber nicht.
- Netz: Der Netzbetreiber entscheidet nach eigenen Regeln.
- Standort: Der Standortpartner führt eine Sperrliste aus Branchen und Wettbewerbern. Berührt eine Buchung sie, bekommt er eine E-Mail mit einem Link und stimmt zu oder lehnt ab.
Seit der Fassung 3.8 vom 2. Oktober 2026 sieht zusätzlich eine automatische Inhaltsprüfung die hochgeladenen Motive an. Sperrt sie eine Buchung, kann das Netz die Sperre aufheben, muss das aber begründen.
Wo die Grenzen liegen
„Nachgewiesen“ bezieht sich auf die Ausspielung, nicht auf Zuschauer. Der Preis richtet sich nach Kontakten, und die Kontaktzahl einer Fläche muss ihre Quelle nennen; das Portal weist Zahlen ohne Quellenangabe ab. Eine Messung, wer tatsächlich hingesehen hat, ist das nicht.
Der Nachweis ist außerdem nur so gut wie die Meldung des Players. Ein CMS, das keine Ausspielungen zurückmelden kann, erzeugt Meldelücken und damit Rechnungen, die warten.
Der DOOH Hub läuft als Portal, das Kapaso betreibt; eine Installation auf eigenen Servern gibt es nicht. Zugänge für Netzbetreiber, Werbekunden, Agenturen und Standortpartner richtet der Hersteller nach einem Gespräch ein, eine Selbstregistrierung ist nicht vorgesehen. Die Oberfläche ist deutsch.
Weitere Informationen: dooh-hub.com


