Glossar A–ZBuchstabe D
DOOH (Digital Out of Home)
DOOH steht für digitale Außenwerbung: Werbung auf Bildschirmen im öffentlichen oder halböffentlichen Raum, etwa an Haltestellen, in Einkaufszentren oder Geschäften.
Die Abkürzung kommt aus dem Englischen und heißt „Digital Out of Home“, also Werbung außer Haus.
Anders als beim Plakat wechseln die Motive, und die Fläche wird nach Zeit gebucht. Mehrere Werbetreibende teilen sich einen Bildschirm, ihre Spots laufen nacheinander in einer Schleife. Motive lassen sich kurzfristig tauschen und nach Uhrzeit, Wochentag oder Standort steuern. Gebucht wird direkt beim Netzbetreiber, über einen Vermarkter oder automatisiert über eine Auktion.
DOOH beschreibt den Werbeträger, nicht das Gerät. Ein Bildschirm wird zu DOOH, sobald dort Werbung gegen Geld läuft; dafür braucht es Buchung, Nachweis der Ausspielungen und Abrechnung. Betreiber, die ihre Bildschirme vermarkten wollen, sollten früh klären, wie sie Ausspielungen belegen und welche Werbung sie an ihrem Standort ausschließen. Für Werbung im öffentlichen Raum können außerdem eigene Regeln gelten, etwa im Baurecht.